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Abrechnungen fuer Heizkosten selten korrekt

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Bei den Abrechnungen gibt es teils Ungereimtheiten. FOTOS: DPA

Bei Zweifeln Experten einschalten

Von Gerald Dietz Bei der Aufstellung ihrer jährlichen Heizkosten gehen Mieter eigentlich davon aus, dass diese nach den geltenden Vorschriften berechnet wurden. Doch weit gefehlt: Nur jede dritte Auflistung scheint voll den rechtlich festgelegten Richtlinien zu entsprechen. Das zeigt zumindest eine aktuelle Untersuchung der Aktion Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen.Für die Studie hatte exemplarisch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz 1046 von Mietern eingereichte Heizkostenabrechnungen aus den Jahren 2011 bis 2017 prüfen lassen. Dabei fanden die Marktwächter-Experten heraus, dass etwa zwei Drittel aller untersuchten Heizkostenabrechnungen fehlerhaft oder zumindest klärungsbedürftig waren. Zu ähnlichen Ergebnissen war bereits eine vergleichbare Untersuchung im Jahr 2010 gekommen.

Marktwächter der Verbraucherzentralen offenbaren zahlreiche Verstöße gegen die geltenden rechtlichen Richtlinien

Eine weitere exemplarische Studie der Marktwächter zu 329 Abrechnungen, die der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern seit 2014 bis 2017 vorlagen, ergab, dass dort ebenfalls mehr als die Hälfte der vorliegenden Aufstellungen fehlerhaft oder klärungsbedürftig waren.

„Das Ergebnis ist alarmierend“, sagt Hans Weinreuter, Experte des Marktwächters Energie. Die gesetzlichen Regelungen sollten eigentlich dafür sorgen, dass Mieter ihren tatsächlichen Energiekonsum nachvollziehen können und somit zum sparsamen Verbrauch angeregt werden. Wenn diese aber nicht konsequent umgesetzt werden, weil etwa Vermieter die Gesamtkosten einfach pauschal nach Wohnfläche verteilen, „dann wird damit die Akzeptanz der verbrauchsabhängigen Messung und Abrechnung in der Bevölkerung gefährdet“, so Weinreuter weiter.

Die Aufsplittung der Gesamtkosten pauschal nach Wohnfläche ist ein typischer Makel der Abrechnungen. Ihren tatsächlichen Energieverbrauch können Mieter dadurch nicht nachvollziehen.

Die Verbraucherschützer schlagen vor, dass die Bundesregierung in Kooperation mit den Mieter- und Vermieterorganisationen Qualitätsstandards für die Erstellung von Heizkostenabrechnungen festlegt. Auch sollten Messdienstunternehmen darauf verpflichtet werden, Eigentümer auf offensichtliche Fehler und fehlende Plausibilität der Daten hinzuweisen. Info: www.Marktwaechter.de

Bei Zweifeln Experten einschalten

Verbraucher, die unsicher sind, ob ihre Abrechnung korrekt ist, können sie von unabhängigen Experten überprüfen lassen.

Organisationen wie der Deutschen Mieterbund oder aber die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sind dafür ansprechbar.

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