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Bauen und Wohnen

Günstiger Luftfilter für die Wohnung: Zimmerpflanzen reinigen die Luft

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Ein vertikaler Zimmergarten ist ein Hingucker. FOTOS: BHW BAUSPARKASSE, FOTOLIA

Bauen und Wohnen

Von Ulrich NettelstrothUnsere Atemluft besteht natürlicherweise zu etwa 21 Prozent aus Sauerstoff und zu rund 78 Prozent aus Stickstoff. Hinzu kommen geringe Mengen an Kohlendioxid und Edelgasen. Inzwischen verbringen die Menschen jedoch bis zu 90 Prozent ihrer Zeit in geschlossenen Räumen, in denen sich zahlreiche Schadstoffe in der Luft ansammeln können, zum Beispiel Staubpartikel, Schwefel- und Stickstoffverbindungen sowie flüchtige organische Verbindungen oder Kohlenmonoxid. Auch der Kohlendioxidanteil in der Innenraumluft steigt durch Heizung, Herd und die Atmung der Bewohner an, während der Sauerstoffgehalt sinkt. Deshalb ist regelmäßiges Lüften wichtig. Aber auch Zimmerpflanzen können helfen, Schadstoffe aus der Luft zu filtern. Außerdem sorgen sie für eine etwas erhöhte Luftfeuchtigkeit in den Wohnräumen. Auch das ist wichtig, denn trockene Luft reizt die Schleimhäute und macht den Menschen anfälliger für Erkältungskrankheiten. Die relative Luftfeuchte in Wohnräumen sollte deshalb möglichst in einem Bereich zwischen 40 und 60 Prozent liegen. Dabei können Pflanzen helfen. Sie sind ein wichtiger Faktor für ein gesundes Raumklima. Möbel, Teppiche, Tapeten oder Baustoffe können Substanzen freisetzen, die unserer Gesundheit nicht zuträglich sind und vor allem bei empfindlichen Menschen nicht selten Schwindel, Kopfschmerzen, Allergien oder Asthma auslösen. Grünpflanzen sammeln von Natur aus das Kohlendioxid aus der Luft und nutzen es, um es im Prozess der Photosynthese für ihr Wachstum zu verarbeiten. Dabei setzen die Gewächse den für uns lebenswichtigen Sauerstoff frei. Gleichzeitig befeuchten sie die Luft, absorbieren Schall und Schadstoffe. Der Vorteil von Zimmerpflanzen: Sie steigern das Wohlbefinden, sind preiswert und arbeiten lautlos. Als wohl älteste Filteranlage der Welt stehen sie im permanenten Austausch mit ihrer direkten Umgebung. Grundsätzlich gilt: Je mehr Pflanzen, desto besser die Sauerstoff- und Befeuchtungsleistung. Bei hohen Temperaturen im Sommer sorgt diese Feuchtigkeitszufuhr für angenehme Kühle, im Winter vermeidet sie Reizungen durch trockene Heizungsluft. Für Abwechslung sorgen neue Gestaltungsideen. Als Freisteher geben Pflanzen Räumen mehr Struktur und sorgen für Blickschutz. Spezielle Wandvorrichtungen ermöglichen die vertikale Anbringung von trendigen Zimmergärten. Auf Messen oder in Bürogebäuden füllen solche vertikalen Gärten mitunter ganze Innenwände. Für private Wohnräume empfiehlt es sich, mit bepflanzten Installationen in der Größe eines Bildes zu starten, denn die Pflanzen müssen in der Konstruktion genügend Halt finden und die Wände müssen die Last tragen können. Bei der Auswahl geeigneter Pflanzen helfen am besten Fachleute. Gute Wachstumsbedingungen finden aber auch genügsame Zimmerpflanzen nur, wenn ihnen eine ausreichende Menge an Licht zur Verfügung steht. In einer dunklen Ecke weitab von den Fenstern würde ein solches grünes Bild also schnell verkümmern.

Artikel veröffentlicht: Mittwoch, 09. Mai 201814:00 Uhr

Als Luftfilter wirksame Grünpflanzen

Efeu: einheimische Pflanze – reguliert die Luftfeuchtigkeit und gehört zu den Zimmerpflanzen mit der höchsten luftreinigenden Wirkung.

Bogenhanf: eine robuste Wüstenpflanze mit steifen aufrechten Blättern, die ursprünglich in Äthiopien zu Hause ist.

Einblatt: anmutig mit glänzend grünen Blättern und weißen Schmuckblättern, stammt aus Südamerika.

Dieffenbachia: aus den Regenwäldern Lateinamerikas stammend, pflegeleicht und mit raffinierter Blattfärbung.

Kentia Palme: robuste Palme mit bis zu 60 Zentimeter langen Fiederblättern, hat sich auf den Howe Inseln nahe Australien entwickelt.

Probesitzen ist Trumpf

Beim Möbelkauf geht es nicht ohne Anschauen, Anpassen und Ausprobieren

Günstiger Luftfilter für die Wohnung: Zimmerpflanzen reinigen die Luft-2
Für den Möbelkauf gibt jeder Deutsche im Schnitt 400 Euro im Jahr aus. 
FOTO: DJD/STRESSLESS, EKORNES ASA

Die Deutschen sind Wohnweltmeister. Nirgends auf der Welt wird pro Kopf der Bevölkerung so viel Geld für Möbel ausgegeben wie hierzulande. Wie der Verband der Deutschen Möbelindustrie errechnet hat, liegen die Ausgaben pro Einwohner bei über 400 Euro jährlich. Dabei landen mehr als drei Viertel des gesamten Marktvolumens beim noch immer stark mittelständisch geprägten stationären Möbeleinzelhandel. Besonders häufig werden weiterhin Einrichtungsgegenstände gekauft, die eine gewisse Entschleunigung ausstrahlen. „Hygge“, das schwedische Wort für Gemütlichkeit, bestimmt den Trend.

Die Bedeutung des Online-Handels wächst zwar, das zentrale Element – eine gute Beratung – kann er aber längst nicht ersetzen. Häufig sehen die Möbel auf dem Bildschirm zudem anders aus als in Wirklichkeit. Vor Ort im Möbelhaus kann man sich die Möbel aber nicht nur anschauen, sondern auch anfassen und ausprobieren.

Bei Sofas und Sesseln sollte die letzte Entscheidung ohnehin beim Probesitzen fallen, schließlich sitzen wir durchschnittlich täglich drei bis vier Stunden auf den Polstern.

Die Mitarbeiter eines guten Möbelhauses informieren ausführlich über Material, Verarbeitung und Umweltstandards. So läuft man nicht Gefahr, sich ungewollt Schadstoffe ins Haus zu holen – oder dass die Freude an den neuen Möbeln wegen zu frühen Verschleißens nicht lange währt. Ein sicheres Indiz für langlebige Qualitätsprodukte ist übrigens eine Herstellergarantie, welche die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei weitem übersteigt.

Die Gewährleistung auf Mängelfreiheit ist in Deutschland gesetzlich festgelegt, für neuwertige Waren beträgt sie zwei Jahre. Die Gewährleistung wird vom Möbelhändler übernommen und kann weder verkürzt noch eingeschränkt werden. Ausnahmen machen hier Verschleißteile, die aufgrund der Nutzung regelmäßig ausgetauscht werden müssen. Im Unterschied zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung gibt es die oft weiterreichende Garantie. Sie wird von den Herstellern oder Händlern auf freiwilliger Basis eingeräumt. net

Vage Angaben reichen nicht

Seit Anfang 2017 muss eine Baubeschreibung konkret sein

Seit Anfang 2017 haben Bauherren, die schlüsselfertig bauen, Anrecht auf eine detaillierte Baubeschreibung. In der Praxis ist die neue Rechtslage aber noch nicht angekommen, so die Beobachtungen des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Ich bekomme nach wie vor die alten Baubeschreibungen aus den Vorjahren auf den Tisch“, kritisiert VPB-Experte Andreas Garscha. Oft stehe sogar noch die alte Jahreszahl 2016 oder 2017 darüber.

Die inhaltlichen Angaben blieben dementsprechend oft vage. So werde in der Konstruktionsbeschreibung lapidar von „Mauerwerk“ gesprochen, ohne zu differenzieren, ob es sich um Kalksandstein, Ziegel oder Porenbeton handele. Auch genauere Terminangaben sind wichtig. Steht der Baubeginn noch nicht fest, muss zumindest die Dauer der Baumaßnahme angegeben werden.

Wer seit Anfang 2018 einen sogenannten Verbraucherbauvertrag abschließt, hat das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung. Einzelheiten erläutert der VPB in seinem aktuellen Ratgeber „Neues Bauvertragsrecht: Die Baubeschreibung beim Schlüsselfertigbau“. Er kann kostenlos von der Webseite www.vpb.de heruntergeladen werden. net

Oft fehlt ein Rettungsweg im Neubau

Brandschutz ist für Bauherren Pflicht

Das Stichwort „Brandschutz“ taucht immer wieder in der öffentlichen Diskussion auf, wenn es um Großbauten geht. Brandschutz ist aber auch für Einfamilienhäuser unentbehrlich und vorgeschrieben, erinnert der Verband Privater Bauherren. Die Bundesländer haben den Brandschutz in ihren Landesbauordnungen geregelt. Grundsätzlich müssen Architekten beim Entwurf eines Gebäudes sichere Baustoffe und Konstruktionen wählen, Fluchtwege für die Bewohner vorsehen und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge einplanen. Dieser sogenannte vorbeugende Brandschutz ist überall Vorschrift. Er wird aber nicht immer technisch korrekt umgesetzt, kritisiert der VPB. Der sogenannte zweite Rettungsweg etwa gehört zur seriösen Planung und ist für jedes Geschoss mit Aufenthaltsräumen vorgeschrieben. Das sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. Auch der Hobbyraum im Keller kann ein solcher sein. Fehlt der zweite Rettungsweg, ist das ein Planungsfehler. Und der muss so früh wie möglich behoben werden. Bauherren sollten sich beim unabhängigen Sachverständigen Rat holen, denn gerade beim Brandschutz steckt der Teufel im Detail – und zum Schlusss haften dafür die Bauherren.

Grenzen der Belastbarkeit beachten

Wie viel Haus kann ich mir leisten? Diese Frage sollte klären, wer einen Immobilienerwerb plant. Schließlich gibt es für jeden Grenzen der finanziellen Belastbarkeit, die nicht überschritten werden sollten. „Meine Immobilie finanzieren. Haus oder Wohnung: kaufen, bauen, sanieren“ heißt ein neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale, der bei der Entscheidung für oder gegen eine Immobilie hilft. Im Mittelpunkt des Buchs, das sich in erster Linie an Bauherren und Käufer vor Vertragsabschluss richtet, steht ein Check der eigenen finanziellen Möglichkeiten. Daneben gibt es Informationen über Finanzierungshilfen und staatliche Förderungen. Der Ratgeber hat 192 Seiten und kostet 16,90 Euro. Erhältlich ist er unter