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Eine saubere Sache

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Auch für Haushaltshilfen gibt es gesetzliche Vorgaben. FOTOS: DPA

Beiträge zu Wegen nicht absetzbar

Bei der Einstellung von Haushaltshilfen sind Regeln zu beachten

Wäsche waschen, Kochen und Putzen werden von einigen Familien mittlerweile ob aus Zeitgründen oder wegen körperlicher Einschränkungen an Haushaltshilfen delegiert. Aber bei der Einstellung einer helfenden Hand sollten einige juristische Bedingungen beachtet werden. In manchen Fällen gibt es sogar Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

„Auch für Tätigkeiten im Haushalt bietet es sich an, eine Probezeit zu vereinbaren“, rät der Partneranwalt der Roland-Versicherung Frank Preidel. So könnten beide Parteien entscheiden, ob das Arbeitsverhältnis fortgeführt werden soll.

In jedem Fall muss der Arbeitgeber aber die Hilfe bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anmelden. „Andernfalls verstößt man gegen mehrere Gesetze“ und riskiere eine Anklage wegen Steuerhinterziehung, weiß Preidel. Die Anmeldung an sich ist kinderleicht. Das entsprechende Formular „Haushaltsscheck“ kann über die Minijob-Zentrale online bezogen werden.

Zu beachten sind Regelungen zu Krankheits- und Urlaubstagen. „Auch für Haushaltshilfen gilt der gesetzliche Mindesturlaub“, so Preidel. Bei Krankheit haben Haushaltshilfen demnach die Pflicht, dies sofort mitzuteilen und nach drei Tagen einen Nachweis mit einem Krankenschein beizubringen. Natürlich gilt für den Auftraggeber die Entgeltfortzahlung.

Enorm wichtig ist auch ein Arbeitsvertrag – und zwar für beide Parteien: „Die Art der Arbeitsleistung, der zeitliche Umfang, die Vereinbarung einer Probezeit sowie die Vergütung sollten unbedingt im Arbeitsvertrag geregelt sein“, rät Preidel. Ebenso sollte der Vertrag Urlaubsansprüche und Kündigungsfrist regeln.

Ob der Auftraggeber bar bezahlt oder per Überweisung, ist egal. Bei der Barzahlung rät der Rechtsexperte aber dazu, als Nachweis eine Quittung auszustellen. Zahle der Haushalt den ausgemachten Lohn nicht, kann er dazu unter Fristsetzung von der Hilfe aufgefordert werden.

Es gibt auch die Möglichkeit einer Haushaltshilfe quasi auf Rezept. Wer sich etwa unverschuldet bei einem Autounfall den Arm bricht und den Haushalt nicht mehr alleine führen kann, hat Anspruch auf Schadenersatz. Der entstehende sogenannte Haushaltsführungsschaden kann bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Für eine Stunde Haushaltsführung sind laut Preidel etwa zehn Euro anzusetzen. Wer keine Familie oder Freunde hat, die helfen können, darf demnach auch vorübergehend eine Haushaltshilfe geltend machen. gd

Beiträge zu Wegen nicht absetzbar

Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung stellen nicht unbedingt „haushaltsnahe Handwerkerleistungen“ im Sinne des Gesetzes dar. Sie müssen daher nicht zu einer Steuerermäßigung führen. Darauf weist der Deutsche Unternehmenssteuer-Verband (DUV) hin. In einem Fall des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hatte eine Eigentümerin eines Grundstücks Teile der Beiträge für den Ausbau von Gehwegen in ihrer Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Handwerkerleistung geltend gemacht. Das Gericht hat die Haltung des Finanzamtes, das dies versagt hatte, laut DUV bestätigt. Die Leistung wird demnach nicht nur für den Haushalt erbracht. Die Beiträge würden für die Herstellung der Gehwege erhoben. Dies diene der Allgemeinheit unabhängig vom Haushalt der Eigentümerin.

Info FG RP: 1 K 1650/17