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Mehr Verbraucherrechte durch neuen EU-Datenschutz

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Die Datenschutzverordnung soll im digitalen Wirrwarr Verbraucherrechte stärken. FOTOS: DPA, ROLAND

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Von Gerald Dietz    Vielfach fokussierte sich die Diskussion um die neue Datenschutzgrundverordnung der EU auf das Mindestalter für die Nutzung etwa des Kurznachrichtendienstes Whatsapp. Aber die mitten in der Debatte um die Weitergabe der Daten von Facebook-Nutzern angekündigte Regelung beinhaltet weitaus mehr Vorgaben für Unternehmen und Rechte für Verbraucher, sich gegen Datenschutz-Verstöße wehren zu können.■ Gültigkeit hat die mit DSGVO abgekürzte Regelung ab dem 25. Mai „für alle Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten – sowohl online als auch offline“, sagt Frank W. Stroot, Partneranwalt der Roland-Rechtsschutzversicherung. Zu diesen Daten zählen demnach alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen – etwa der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum und die E-Mail-Adresse, aber auch IP-Adressen oder Cookies.■ Der Schutz personenbezogener Daten ist eines der Ziele der DSGVO. Ein anderes ist es laut Stroot, größere Transparenz für Verbraucher zu schaffen. Darum gebe es neue Vorschriften für die Datenschutzerklärung: Künftig muss sie präzise, transparent, leicht zugänglich sowie einfach formuliert sein. Verbraucher sollen direkt verstehen können, was das Unternehmen unternimmt, um ihre Daten zu schützen. Richtet sich die Webseite an Kinder, muss die Datenschutzerklärung demnach so einfach formuliert sein, dass ein Kind sie verstehen kann. Neu ist zudem, dass die Verantwortlichen angeben müssen, auf welcher Rechtsgrundlage sie Daten verarbeiten. Weiterhin muss darüber informiert werden, wie lange und nach welchen Kriterien Daten gespeichert werden.■ Auskunftsrecht haben EU-Bürger nun auch darüber, welche persönlichen Daten von ihnen zu welchem Zweck wie lange gespeichert werden. „Das verantwortliche Unternehmen muss solche Gesuche unverzüglich, spätestens einen Monat nach Erhalt beantworten“, so Stroot. Nur in Einzelfällen kann die Frist um zwei Monate verlängert werden. Betroffene können diese Auskunft schriftlich per Brief oder Mail anfordern.

Artikel veröffentlicht: Donnerstag, 15.03.2018 10:00 Uhr

Ein wirksames Mittel zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus.

Frank W. Stroot, Roland-Partneranwalt


■ Ein Recht auf Datenübertragung beim Anbieterwechsel besagt, dass Unternehmen die Informationen zum früheren Nutzer dem neuen Vertragspartner übermitteln müssen. „Das ist beispielsweise der Fall, wenn ich meine Bank oder meinen Internetanbieter wechsele“, sagt Roland-Partneranwalt Stroot.

■ „Recht auf Vergessenwerden“ wird der neu geschaffene Anspruch genannt, dass personenbezogene Daten gelöscht werden müssen, wenn sie nicht mehr benötigt werden, sie unrechtmäßig verarbeitet wurden oder die betroffene Person dies verlangt.

■ Sollte ein Unternehmen gegen die neuen Regeln und Standards der DSGVO verstoßen, kann das teuer werden: Die neue Verordnung sieht Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes vor. Mit diesen empfindlichen Strafen hat die Europäische Union „ein wirksames Mittel zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus geschaffen, das auch große, international tätige Konzerne ernst nehmen müssen“, meint nicht nur Stroot.

■ Ein Novum ist auch, dass nun nicht nur Behörden, sondern auch Verbraucher gegen Datenschutzverstöße vorgehen und dafür auch Schadenersatz fordern können, falls ein solcher materiell oder immateriell entstanden ist.

Wildtierschäden in der Steuererklärung

Wildtiere können erhebliche Schäden auf Grundstücken anrichten. Für Eigentümer wird das schnell teuer. „Bisher blieben Hauseigentümer oft auf den Kosten für die Wiederherrichtung sitzen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Der Bundesfinanzhof (BFH) prüft nun, ob an solchen Ausgaben nicht auch das Finanzamt beteiligt werden kann.

Grundlage ist ein Fall aus Nordrhein-Westfalen: Ein Ehepaar dort hatte Ärger mit einem Biber. Dieser richtete Schäden im Garten und an der Terrasse an. 4000 Euro musste das Paar für die Beseitigung sowie eine Bibersperre aufwenden. Da die Versicherung die Kosten nicht übernahm, machten die Kläger die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung per Einkommensteuererklärung geltend.

Das Finanzamt erkannte diese Kosten nicht an. Auch das Finanzgericht Köln verweigerte Steuerabzug. Die Schäden seien zwar außergewöhnlich, aber nicht von existenzieller Bedeutung. Sie führten nicht zur Unbewohnbarkeit des Hauses oder verursachten Gesundheitsgefahren, so das Finanzgericht. Die Kläger legten gegen das Urteil beim Bundesfinanzhof Nichtzulassungsbeschwerde ein.

Klocke rät: Eigentümer, die Wildtierschäden hatten, sollten die Kosten für die Beseitigung in ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn es sich um Ausgaben handelt, die nicht typischerweise jeden Haus- und Gartenbesitzer treffen. Werden Aufwendungen wegen Schadensbeseitigung an Terrassen, Kellern oder im Garten geltend gemacht, wird die Anerkennung eventuell verweigert. Dann kann mit Hinweis auf die BFH-Prüfung Ruhen des Verfahrens beantragt werden.

Info BFH, Az. VI B 14/18

Grundsteuer bringt Aufwand

Erklärung für Bewertung könnte nötig werden

Bislang konnten sich die Bundesländer zwar noch nicht auf eine einheitliche Neuregelung einigen. Doch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Die Grundsteuer muss neu geregelt werden. Noch weiß niemand, wie sie künftig aussehen wird. Eine Unannehmlichkeit für Grundstückseigentümer bahnt sich aber schon an. Die Neuregelung könnte für Grundbesitzer mit bürokratischem Aufwand verbunden sein. „Die Grundstückseigentümer werden wahrscheinlich eine – allerdings recht schlichte – Steuererklärung für die Bewertung ihres Grundstücks abgeben müssen“, sagt Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU).

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Linke) wundert sich nicht, dass das Bundesverfassungsgericht die Einheitswerte zur Erhebung der Grundsteuer für nicht mehr verfassungskonform erachtet. „Dadurch werden die heutigen Wertverhältnisse nicht einmal im Ansatz abgebildet“, so Görke. Er forderte , dass die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle für die Kommunen erhalten bleibt. Mit einem jährlichen Aufkommen von 270 Millionen Euro für landesweit 1,3 Millionen Grundstücke sei sie ein Baustein der Kommunalfinanzierung in Brandenburg, so Görke. Er fordert eine Berechnung der Steuer nach Kostenwerten für Gebäude und Grundstück. Karlsruhe hatte die Steuer für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende 2019 muss ein neues Gesetz her.

Urteil zur Sanierung

Die Eigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses muss für die Sanierung von Feuchtigkeitsschäden im Souterrain aufkommen. Entscheidend sei die Nutzung als Aufenthaltsraum für Menschen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). In dem Fall stritten die Parteien um Sanierungskosten von 300 000 Euro. Das Haus verfügt seit der Teilung 1986 über 12 Wohnungen und 3 Gewerbeeinheiten.