E-Paper
Anzeige

64 Prozent haben laut Rechtsreport sehr oder ziemlich viel Vertrauen in Gerichte

64 Prozent haben laut Rechtsreport sehr oder ziemlich viel Vertrauen in Gerichte Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Das Vertrauen in die Verfahrensweisen der Gerichte ist in Ost und West unterschiedlich. FOTOS: DPA

Einspruch gegen den Bescheid

Rechtsreport untersucht Einstellungen zum Justizsystem und stellt teils deutliche Unterschiede zwischen Ost und West fest

Von Gerald Dietz

Immer mehr Bundesbürger halten die deutschen Gerichte für überlastet. Jeder Dritte geht mittlerweile davon aus, dass die zur Verfügung stehenden Kapazitäten nicht ausreichen, um die Fälle angemessen zu bearbeiten. Das geht aus dem aktuellen Rechtsreport der Roland- Versicherungsgruppe hervor. Im Vergleich zur ersten Untersuchung des Unternehmens in dieser Art 2010 ist die Anzahl derer, die meinen eine Überlastung zu bemerken, um 17 Prozentpunkte gewachsen.

Gleichwohl bewegt sich das Vertrauen der Bevölkerung in das deutsche Justizsystem weiterhin auf stabilen Niveau: 68 Prozent der Bürger haben demnach sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in die Gesetze und 64 Prozent in die Gerichte.

Auf der anderen Seite glaubt heute nur noch jeder Vierte, dass die Gerichte gewissenhaft und gründlich arbeiten können und somit wirklich alles mit rechten Dingen zugeht. Die Befragten kritisieren zumeist zu lange Verfahren und ungleiche Behandlung vor Gericht. Auch angeblich zu milde Strafen meinen viele registriert zu haben. 

64 Prozent haben sehr oder ziemlich viel Vertrauen in Gerichte

Als Folge der Überlastung kritisieren demnach 83 Prozent der Befragten ihrer Meinung nach zu lange Verfahrensdauern. Weitgehendere Maßnahmen bei jugendlichen Straftätern fordern 57 Prozent. Mehr als jeder Zweite hat zudem den Eindruck, dass Urteil und Strafmaß stark vom jeweils zuständigen Gericht und vom verpflichteten Anwalt abhängen. Zwei Drittel gaben an, dass ein bekannter Anwalt ihrer Ansicht nach die Chancen auf ein günstiges Urteil erhöhen würde. Außerdem kommen 55 Prozent die deutschen Gesetze zu undurchsichtig vor.

Teils deutliche Unterschiede ergeben sich zwischen den Einschätzungen der Bürger in West- und Ostdeutschland: Lediglich 14 Prozent der Bürger im Osten des Landes glauben beispielsweise, dass man sich darauf verlassen kann, dass bei Gericht alles mit rechten Dingen zugeht – imWesten sind es immerhin 26 Prozent. Die Kritik an der Arbeit der Gerichte fällt in den neuen Ländern ebenfalls drastischer aus: 82 Prozent der ostdeutschen und 76 Prozent der westdeutschen Befragten halten die Gerichte für überlastet. Auch bei geforderten härteren Konsequenzen für jugendliche Straftäter zeigen sich Unterschiede: 55 Prozent wünschen dies im Westen, im Osten sind es dagegen 63 Prozent.

Auch gegenüber anderen Institutionen sind die neuen Bundesländer misstrauischer. So haben nur 65 Prozent der Ostdeutschen großes Vertrauen in die Polizei, im Vergleich zu 77 Prozent im Westen.

Einspruch gegen den Bescheid

Widerspruch beim Finanzamt einfach

Die Frist, bis zu der die Einkommenssteuererklärung in aller Regel eingereicht werden soll, ist verstrichen. Manch Steuerzahler blickt schon mit Spannung dem Bescheid des Finanzamtes entgegen. Der kann auch für Unverständnis sorgen. Denn mitunter verlangt der Fiskus eine Nachzahlung, obwohl die eigenen Berechnungen eine Rückerstattung ergaben. Die Gründe für solche Abweichungen können vielfältig sein: Entweder das Finanzamt hat Ausgaben nicht berücksichtigt, sie übersehen oder falsche Daten übermittelt bekommen. Doch kein Grund zur Panik: Steuerzahler können Einspruch gegen den Bescheid einlegen.

Was nach einem großen Aufwand klingt, lässt sich vergleichsweise einfach in die Tat umsetzen. Der Einspruch muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Letztlich reicht es, den Steuerbescheid genau zu bezeichnen und den Satz hinzuzufügen „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Steuerbescheid vom ... ein“. Das ist auch per E-Mail oder Fax möglich. Die Begründung kann nachgeliefert werden. Stellt der Steuerzahler einen vom Finanzamt gemachten Zahlendreher oder Erfassungsfehler fest, dann reicht es, einen „Antrag auf Änderung des Steuerbescheids“ zu stellen.