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Rekord nach Neubeginn

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Die unabhängige Patientenberatung ist wieder stark gefragt. FOTOS: DPA

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Von Gerald Dietz  Nach dem Neubeginn für die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) vor zwei Jahren hat die Nachfrage Betroffener, die sich über ihre Rechte im Gesundheitssystem erkundigen wollen, wieder erheblich zugenommen. Das Jahr 2017 sei mit einem Beratungsrekord abgeschlossen worden, heißt es bei der seit 2016 unter dem Dach des privaten Gesundheitsdienstleisters Sanvartis betriebenen gemeinnützigen GmbH.Die von den Krankenkassen finanzierte UPD war vor 2016 noch von einem Verbund unter Beteiligung der Verbraucherzentralen organisiert worden. Die Neuvergabe an Sanvartis wurde zunächst heftig kritisiert. Neben dem Zuwachs an Patientenberatungen verbucht die UPD auch die im vergangenen Jahr erfolgte Zertifizierung der Angebote als Erfolg.

Artikel veröffentlicht: Mittwoch, 21.02.2018 16:00 Uhr

30 Büros an festen Standorten hat die Patientenberatung

„Die erfreulich hohen Beratungszahlen bei sehr guten Werten auch für die Erreichbarkeit unseres Angebots zeigen, dass sich unser bürgernahes Konzept gut bewährt“, sieht UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede die Einrichtung wieder auf einem guten Weg. Die Zertifizierung mache die wichtigen Kriterien und Anforderungen an eine qualitätsgestützte Beratungsarbeit zudem transparent und nachvollziehbar. Neben der Registrierung der Anfragen über alle Beratungskanäle und einer Dokumentation aller Anliegen der Ratsuchenden wird auch die Erreichbarkeit des Angebots, das telefonisch an 80 Stunden wöchentlich verfügbar ist, evaluiert.

Zwei Drittel der Anfragen würden sich auf sozialrechtliche Beratungen wie Ansprüche auf Finanzierungen von Behandlungen durch die Krankenkassen oder aber Einblicke in die Krankenakten beziehen, sagt UPD-Sprecher Jann Ohlendorf. In Brandenburg sei dieser Anteil eher noch höher. Weiterer Schwerpunkt seien Nachfragen in Bezug auf Behandlungsfehler, so Ohlendorf. Rechtliche Beratungen bei anderen Stellen würden in der Regel mit finanziellen Aufwendungen verbunden sein, während das Angebot der UPD kostenlos ist. „Ob Tücken beim Krankengeld, die Arbeit des Medizinischen Dienstes, Kosten in der Zahnmedizin oder Unklarheiten und Ärger im Umgang mit den Kassen – die Patientenberatung ist für die Ratsuchenden da“, so Krumwiede.

Die können auf vier Arten mit der UPD kommunizieren: Schriftlich, online, telefonisch über eine gebührenfreie Servicenummer und vor Ort in 30 festen Büros sowie drei zwischen jährlich 100 Standorten pendelnden Mobilen.

Info

Neutral und kostenfrei

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) sieht sich selbst als neutrale und kostenfreie Beratungsorganisation für alle Menschen in Deutschland – egal, ob sie gesetzlich, privat oder auch nicht krankenversichert sind.

Ratsuchende können die Organisation unkompliziert und auf vielen Wegen erreichen: per Telefon, Post, Mail oder auch online. Persönlich ist die UPD nicht nur in 30 festen Beratungsstellen sondern auch an 100 Standorten in Deutschland ansprechbar, die regelmäßig von Mobilen angesteuert werden.

Rentner müssen zunehmend rechnen

Teilweise gibt es im laufenden Jahr aber auch steuerliche Erleichterungen

Grundlegende Änderungen der Steuergesetzgebung sind erst mit einer neuen Bundesregierung zu erwarten. Aber auch so hat der Jahreswechsel Neuerungen gebracht, die spätestens mit der Erstellung der Einkommenssteuererklärung im Laufe der nächsten Monate ihre Auswirkungen zeigen. Das betrifft etwa Renten und Altersvorsorgen. Hier gibt es nach Darstellung des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine (BVL) zum Teil auch Erleichterungen.

■ Für Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, berufliche Versorgungswerke oder Rürup-Verträge werden 2018 mit bis zu 23 712 Euro 350 Euro mehr steuerlich berücksichtigt als zuvor. 86 Prozent der Beiträge können als Sonderausgaben abgezogen werden – 2 Prozentpunkte mehr als 2017.

■ Für Riestersparer erhöht sich die Grundzulage laut BVL zwar von bisher 154 Euro auf 175 Euro im Jahr. Wer die Beiträge indes in seiner Steuererklärung geltend macht, profitiert von der Anhebung nicht. Denn die Zulage wird in voller Höhe auf den Steuervorteil angerechnet.

■ Beschäftigte, die im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung ansparen, können 2018 mehr Einkommen steuerfrei einzahlen. Der Grenzbetrag wurde von 4 auf 8 Prozent der Bemessungsgrenze erhöht. Das sind für das laufende Jahr 6240 Euro.

■ Wenn der Ruhestand dann da ist, haben Rentner zunehmend zu rechnen, um Abgaben einzusparen. Bis 2040 muss jeder neue Rentnerjahrgang jährlich einen höheren Prozentsatz seiner Alterssicherung versteuern. Wer 2018 erstmals Rente bezieht, hat einen steuerpflichtigen Rentenanteil von 76 Prozent. Für Pensionäre verringert sich so der Versorgungsfreibetrag. Bei Versorgungsbeginn im laufenden Jahr bleiben noch 19,2 Prozent der Pension steuerfrei, höchstens jedoch 1440 im Jahr.

Kindergeld bis Ende der Ausbildung

Anspruch läuft nicht mit Benotung ab

Das Kindergeld kann bis Ende des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Voraussetzung: Das Kind absolviert nach der Schule eine Ausbildung. Der Anspruch auf Kindergeld endet dabei nicht immer bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung am Ende der Qualifizierung, entschied jetzt der Bundesfinanzhof. Es kann auch der Ablauf der gesetzlich festgelegten Ausbildungszeit sein.

Im verhandelten Fall absolvierte die Tochter des Klägers eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin, die laut landesrechtlicher Verordnung drei Jahre dauert. Der Vertrag hatte eine Laufzeit bis 31. August 2015. Die Tochter bestand die Prüfung im Juli.

Die Familienkasse ging davon aus, dass eine Ausbildung mit Ablauf des Monats endet, in dem das Prüfungsergebnis mitgeteilt wird, und zahlte deshalb für August kein Kindergeld. Der Kläger erstritt vor dem Finanzgericht dann die Zahlung für den Monat. Die Revision der Familienkasse hatte keinen Erfolg. Laut Finanzgericht ist im Streitfall das Ausbildungsende durch eine eigene Rechtsvorschrift geregelt. Damit endete die Ausbildung hier nicht im Juli sondern erst mit Ablauf des Folgemonats.

Info BFH; Az. III R 19/16

Testament mit Anhang

Damit ein Testament wirksam ist, muss der Erblasser es schreiben und unterzeichnen. Das bedeutet nicht, dass nicht auf andere Schriftstücke Bezug genommen werden kann. Das zeigt ein Beschluss des Kammergerichts Berlin, auf den der Deutsche Anwaltverein hinweist. In dem Fall war einem unterzeichneten Testament eine nicht unterschriebene Liste von Organisationen beigelegt, die Erben sein sollen. Die Erbeinsetzung ist wirksam, so das Gericht. Die Bezugnahme auf ein nicht in Testamentsform abgefasstes Schriftstück unschädlich, wenn es nur näheren Erläuterungen zur Bestimmung dient.

Info KG Berlin; Az. 26 W 45/16