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Verbraucherzentrale Brandenburg warnt: Vorsicht beim Kauf ohne Pin

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Girocards machen das Bezahlen nicht immer einfacher. FOTOS: DPA

Barzahlung dominiert weiter

Von Gerald Dietz Reicht das Geld auf dem Konto samt Überziehungskredit nicht, kann die Bezahlung per Girocard oder EC-Karte, wie es bisher hieß, teuer werden. Wenn der Auftrag zum Geldeinzug ausschließlich schriftlich erfolgt ist, drohen relativ schnell Inkassoforderungen oder später Mahnbescheide und letztlich Hinweise an die Schufa.Dank der Girocard können Konsumenten fast überall bequem bargeldlos einkaufen und bezahlen: im Supermarkt, in der Drogerie oder am Fahrkartenautomaten. Voraussetzung ist aber: Es ist ausreichend Geld auf dem Konto. Dafür muss jeder Kontoinhaber selbstständig Sorge tragen. Wenn nicht, kann es für Verbraucher auch bedenklich teuer werden.Das Problem: Es gibt immer noch zwei Varianten der Kartenzahlung. „Nur wenn der Verbraucher bei der Bezahlung mit der Girocard die PIN eingibt, wird normalerweise überprüft, ob das Konto ausreichend gedeckt ist“, erklärt Laura Ströbel von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Bezahlvorgänge mit Girocard können beim Inkasso-Büro landen

Der Bezahlvorgang wird abgebrochen, wenn nicht genug Geld auf dem Konto ist, um den Einkauf zu bezahlen. Schließt der Verbraucher den Bezahlvorgang hingegen mit einer Unterschrift ab, hat zuvor keine Überprüfung stattgefunden. Die Bezahlung wird zu einem späteren Zeitpunkt per Lastschrift vollzogen. Ist auf dem Konto nicht ausreichend Geld hinterlegt, um die entstandene Rechnung zu begleichen, kann der Händler ein Inkasso-Büro einschalten, um den offenen Betrag einzufordern.

Das betrifft alle Verbraucher, hat sich aber speziell bei Menschen mit Migrationshintergrund als Problem herausgestellt. „Die Beratungspraxis zeigt, dass Geflüchtete wegen fehlender Kenntnis über die Bezahlvorgänge in Deutschland gefährdet sind“, so Ströbel, Koordinatorin des Projektes „Verbraucherschutz für Geflüchtete“.

Betroffene, die ein Inkassoschreiben erhalten haben, können es online mit dem Inkasso- Check der Verbraucherzentrale prüfen lassen. Sie erhalten einen individuellen Musterbrief an das Inkasso-Unternehmen, mit dem sie – je nach Ergebnis der Prüfung – etwa die Forderung oder die Höhe der angesetzten Kosten bestreiten können.

Info 

Barzahlung dominiert weiter

Die Barzahlung nimmt ab, ist aber hierzulande immer noch die beliebteste Art der Rechnungsbegleichung.

Nach einer vom Kölner Handelsforschungsinstitut EHI veröffentlichten Studie wurden rund 77,2 Prozent aller Einkäufe 2017 bar bezahlt. Überwiegend dreht sich dabei um kleinere Summen unter 30 Euro.

Die richtige Steuerklasse wählen

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können mit der Wahl der Steuerklasse selbst beeinflussen, wie viel Lohnsteuer sie monatlich zahlen. Seit Jahresbeginn werden alle frisch Liierten automatisch in die Steuerklassen IV/ IV eingestuft – unabhängig davon, ob beide berufstätig sind. Damit ändert sich die Lohnsteuerbelastung in der Regel nicht.

Ist nur einer berufstätig oder das Einkommen der Partner sehr unterschiedlich, ist diese Kombination ungünstig und der Lohnsteuerabzug zu hoch. Alternativen sind die Steuerklassen III/V oder IV-Faktor/IV-Faktor. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine hin.

Erzielt einer der Partner mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Arbeitslohns, wird mit der Steuerklassenkombination III für den höher verdienenden Partner und V für seinen Partner demnach insgesamt der geringste Lohnsteuerabzug erreicht.

Allerdings müssen die Lebenspartner sehr häufig nach Erhalt des Steuerbescheids mit oft erheblichen Steuernachzahlungen rechnen.