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Schrille Töne in der Nacht

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In Brandenburg sind Rauchmelder für Neubauten seit 2016 Pflicht, in Bestandsgebäuden gilt das ab 2020.                  FOTOS: DPA, FOTOLIA

Geheizt wird mit der Pumpe

Fehlalarm bei Rauchmeldern meist durch leere Batterie verursacht

Von Ulrich Nettelstroth

Mitten in der Nacht schrillt plötzlich der Alarm los. Ein durchdringender an- und abschwellender Warnton, mit einer selbst in der Nachbarwohnung unüberhörbaren Lautstärke von 85 Dezibel. Der Rauchmelder hat Alarm geschlagen. Aber von Rauch oder Feuer ist keine Spur zu sehen, es handelt sich also um einen Fehlalarm. So etwas kommt immer häufiger vor.

Häufigster Grund für einen Fehlalarm ist ein bevorstehender Batteriewechsel. Die üblichen Modelle zeigen einen notwendigen Austausch der Batterien etwa 30 Tage vorher durch ein akustisches Signal an, das dem echten Alarm ähnelt. Wer sich gründlich mit dem Gerät befasst, sollte die Töne voneinander unterscheiden können, aber ein Irrtum ist möglich. Viele Rauchmelder sind deshalb mit einer fest verbauten Langzeitbatterie ausgestattet, die zuverlässig zehn Jahre lang Energie liefert. Nach diesem Zeitraum müssen die Geräte dann komplett ausgetauscht werden.

Auch andere Ursachen für einen Fehlalarm sind möglich. Wasserdampfschwaden aus Küche und Bad sind für die meisten Rauchmelder nicht von Rauch zu unterscheiden. Deshalb sind herkömmliche Melder auch für diese Räume nicht geeignet. Auch Deo oder Haarspray oder bei Renovierungsarbeiten entstehender Staub können einen Alarm auslösen. Manchmal sind es im Sommer auftretende Extremtemperaturen, elektromagnetische Störungen oder Verschmutzungen, mit denen die Geräte nicht zurechtkommen. Oder Insekten dringen ins Gehäuse ein und unterbrechen das optische Signal. 

Kommt es zu einem Fehlalarm, können viele Rauchmelder ausgeschaltet werden, indem ein Knopf drei Sekunden lang gedrückt gehalten wird. Bei anderen Geräten ist es notwendig, die Stromzufuhr zu unterbrechen. Meist muss dazu die Batterie herausgenommen werden. Je hochwertiger die Melder sind, desto unwahrscheinlicher ist ein Fehlalarm.

Manchmal sind die Bewohner bei Fehlalarm nicht zu Hause, aufmerksame Nachbarn wählen die 112 und die Feuerwehr rückt an. Dann können teilweise erhebliche Kosten entstehen, etwa wenn die Feuerwehr Gebühren für den überflüssigen Einsatz verlangt oder beim Eindringen in die Wohnung eine Tür beschädigen musste.

Wird der Alarm durch verbranntes Essen auf dem Herd ausgelöst, kann die Feuerwehr das übrigens nicht als Fehlalarm werten. Das entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz. Schließlich habe das Gerät korrekt auf Rauch reagiert und es sei auch nicht ausgeschlossen, dass durch einen solchen Vorfall ein größerer Brand entsteht.

In den meisten Bundesländern sind Rauchmelder sowohl in Neubauten als auch in Bestandsgebäuden schon lange Pflicht. In Brandenburg ist eine entsprechende Pflicht für Neubauten im Juli 2016 in Kraft getreten. Für bestehende Wohnungen gilt dagegen noch bis Ende 2020 eine Übergangsfrist.

Geheizt wird mit der Pumpe

Laut Statistischem Bundesamt waren Wärmepumpen 2017 in den genehmigten Wohngebäuden das beliebteste Heizungssystem. Mit einem Anteil von 43 Prozent stehen sie knapp vor Gas-Heizungen (42 Prozent). „Damit wärmepumpenbasierte Heizungsanlagen die gewünschten Effizienzziele erreichen, sollten Verbraucher sich umfassend über die Anforderungen und Nutzung informieren“, rät Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren- Schutzbunds, der eine Studie zu Mängeln bei Wärmepumpen in Auftrag gab. Ergebnis: Wenn Fehler auftreten, sind sie meist schwerwiegend. Ein Drittel ist irreparabel, 13 500 Euro betragen die Kosten im Schnitt. Probleme zeigen sich vor allem bei Heizleistung und Stromverbrauch. Oft bleibt die Wohnung dann kalt oder Energiekosten schnellen in die Höhe. „Damit keine falsche Erwartungshaltung entsteht, sollten Verbraucher sich auch über ihre Ansprüche an den Komfort im Klaren sein“, meint Becker. So können Wärmepumpen kalte Räume nicht in kurzer Zeit auf Wohlfühltemperatur heizen.